Von wenigen Ausnahmen abgesehen, leisten die Krankenkassen keine Beiträge an die Kosten einer Beratung. Einige der hier aufgeführten Berater arbeiten bei Beratungsstellen, die von einem gemeinnützigen Verein finanziert werden. Dadurch können sich die Kosten einer Beratung eventuell reduzieren. Üblicherweise werden die Kosten von den Klienten voll übernommen.
Psychologische Beratung: Sie haben mindestens zwei dreijährige berufsbegleitende Ausbildungen in psychologischer Beratung oder gleichwertige Ausbildungen absolviert. Die Ausbildung befähigt sie, Menschen mit psychologischen Problemen zu beraten.
Die Berater sind in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Zur Legende
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